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   LG Waldshut-Tiengen, 08.02.2002 - 4 O 123/01   

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https://dejure.org/2002,74182
LG Waldshut-Tiengen, 08.02.2002 - 4 O 123/01 (https://dejure.org/2002,74182)
LG Waldshut-Tiengen, Entscheidung vom 08.02.2002 - 4 O 123/01 (https://dejure.org/2002,74182)
LG Waldshut-Tiengen, Entscheidung vom 08. Februar 2002 - 4 O 123/01 (https://dejure.org/2002,74182)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Saarbrücken, 23.12.2003 - 4 U 127/03

    Straßensicherungspflicht einer saarländischen Gemeinde: Haftungsverneinung bei

    Hinsichtlich des Sachverhalts und des Parteivortrages im Einzelnen wird auf die gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen, die Sitzungsniederschriften des Landgerichts vom 10.01.2003 (Bl. 33 d. A.) und des Senats vom 25.11.2003 (Bl. 70 d. A.) sowie auf das Urteil des Landgerichts vom 31.01.2003 (Bl. 37 d. A.) und die Beiakte 4 O 123/01 des Landgerichts Saarbrücken Bezug genommen.

    Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich um Poller von einer geringen Höhe (ca. 40 cm) handelt, da diese aus dem Sichtwinkel des Fahrers eines Kraftfahrzeugs nur schwer zu erkennen sind (vgl. LG Duisburg, zfs 1991, 296 f; LG Saarbrücken, Urt. v. 11.07.2001 - 4 O 123/01 (Bl. 26 (29) d. A.)) und ein Fahrzeugführer auch nicht unbedingt mit dem Vorhandensein derartiger Hindernisse rechnen muss (vgl. OLG Nürnberg, NZV 1990, 433).

    Im vorliegenden Fall handelt es sich bei dem streitgegenständlichen Poller zwar um einen solchen, der auch nach der Behauptung der Beklagten keine Höhe von mehr als 42 cm hat, d. h. für einen Autofahrer - insbesondere beim Rückwärtsfahren - nur schwer zu erkennen ist, da er wegen seiner niedrigen Höhe im Verlauf der Annäherung des Fahrzeugs alsbald aus dem Sichtbereich des Fahrers verschwindet (vgl. hierzu auch LG Karlsruhe, Urt. v. 30.03.2000 - 6 O 394/99 (hinten in Akte liegend); LG Saarbrücken, Urt. v. 11.07.2001 - 4 O 123/01 (Bl. 26 (29) d. A.)).

    Die Besonderheit des vorliegenden Falls liegt darin, dass sich der streitgegenständliche Poller ebenso wie die übrigen dort vorhandenen Poller nicht inmitten des öffentlichen Verkehrsraums befinden, in dem mit derartigen Hindernissen regelmäßig nicht zu rechnen ist (so aber der Sachverhalt im Verfahren 4 O 123/01 - vgl. Beiakte 4 O 123/01).

  • OLG Karlsruhe, 17.09.2002 - 4 U 23/02

    Finanzierter Beitritt zu einem Immobilienfonds: Rückabwicklung des widerrufenen

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der Einzelrichterin der 4. Zivilkammer des LG Waldshut-Tiengen vom 08.02.2002 - 4 O 123/01 - aufgehoben.
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